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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.01.2023)

Hundeführerin Elisa Lange

Lange Leine Hundetraining

Elisa Lange, Bornitzstr. 23

10367 Berlin

Logo LangeLeine

Allgemeine Geschäftsbedingungen LangeLeine Hundetraining (Stand 01.01.2023)

Allgemeines

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung oder Betreuung eines Hundes durch die AusbilderInnen/BetreuerInnen und den AG / Hundeführer oder dem VIP Gassiservice & Hundetagesstätte und Seminaren durch die Ausbilderin oder Gastreferenten kommt der Vertrag verbindlich zustande.

Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch das ausmachen eines Termins per Telefon oder die Zusage per E-mail zustande. Bei Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage (siehe §6) wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.

Wird ein Trainingspaket gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, bei nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten. Sollte der AG/Hundeführer während der Laufzeit des Paketes umziehen, können weitere Kosten für längere Anfahrten hinzu kommen.

Die 14 tätige Widerrufsfrist erlischt, wenn die gebuchte Dienstleistung in unter 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung startet, also mit dem ersten Termin der gebuchten Dienstleistung.

§ 2 Bezahlung

Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. Ist die Zahlung nicht bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgt, erlischt der Termin.

§ 3 Haftung der Ausbilderin und des AG / des Hundeführers

Die Ausbilderin und alle MitarbeiterInnen des Unternehmens haften nur für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen haften nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Auftraggeber (AG) / den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen haften nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der AG / der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt den Ausbilder von jeglichen Ansprüchen Dritter, im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs/Einzeltraining oder Betreuungsform frei.

§ 4 Mitwirkungspflicht

Der AG / der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Ausbilder (Trainer) zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der AG / der Hundeführer an die Anweisungen des Trainers hält

§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Hundetraining (Kurse, Seminare, Einzeltraining)

§ 6 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch AG / Hundeführer

Bei vorzeitig, vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an den vereinbarten Trainingseinheiten durch den AG / Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der der AG / Hundeführer den Kurs aufgrund eines Umstandes abbricht, den er nicht zu vertreten hat. (z.B. langfristige Krankheit - Nachweise erforderlich). Eine Absage muss jedoch auch in solchen Sonderfällen bis mindestens 2h vor Trainingsbeginn erfolgen.

§ 7 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind - außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit den AusbilderInnen/BetreuerInnen - von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen und dem Gassiservice/Hundetagesstätte ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.

§ 8 Termine

Die konkreten Gruppentrainingstermine werden mit einem zeitlichen Vorlauf von jeweils mindestens einer Woche im Internet unter „www.langeleine-hundetraining.de“ oder in unserem Buchungssystem “www.buchung.langeleine-hundetraining.de” bekannt gemacht oder sind telefonisch zu erfragen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Training verschoben werden. Die Benachrichtigung erfolgt und Absprache mit dem AG vorher, telefonisch oder per E-Mail und ist dann verbindlich.

§9 Trainingsabos

Bei Buchung der Trainingsabos, verlängert sich die Laufzeit jeweils um die erstmals gebuchte Variante automatisch. Beim Abo Classic, darf der AG/Hundeführer einmal wöchentlich, beim Abo Premium zweimal wöchentlich und beim Abo Deluxe so oft teilnehmen wie gewünscht. Die Termine müssen jedoch IMMER selbständig im Buchungssystem eingetragen werden und sind dann verbindlich! Im Falle von Urlaub bzw. Krankheit des AG/Hundeführers oder des Hundes verfallen die nicht wahrgenommenen Einheiten ersatzlos. Es ist jedoch möglich ohne Hund an den Gruppen teilzunehmen oder eine alternative Person zum Training mit dem angemeldeten Hund zu schicken.

Die Abos inkludieren bis zu 6 Wochen Ausfall des Gruppentrainings innerhalb von 12 Monaten von Seiten der Hundeschule. Es ist keine Erstattung möglich, da dies bei der Berechnung der Abos einberechnet wurde.

Die Trainingsabos müssen mit einem Vorlauf von mind. 2 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.

§ 10 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten

Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Veranstaltung stört, sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt oder bei mehrfacher Zahlungsverweigerung. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von den AusbilderInnen/BetreuerInnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder, im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten, teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.

Bei Krankheit oder Abwesenheit der HundetrainerInnen, ist die Stunde zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

Bei Buchung eines Trainingsabos besteht eine einmalige Mindestlaufzeit von einem Monat. Die Kündigung muss mit einer Frist von 2 Wochen im Voraus erfolgen und es kann immer nur zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Abos verlängern sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Pausieren eines Abos ist nach 3 Monaten für max. einen Monat möglich, danach schließt sich verbindlich mindestens ein weiterer Monat Laufzeit an.

§ 11 Absage von Einzeltrainingsstunden

Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens bis 48h vor dem gebuchten Termin per Überweisung/PayPal bezahlt werden.

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, sind die AusbilderInnen/BetreuerInnen mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der AG/ Hundeführer die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

§ 12 Absage von Trainingseinheiten eines Kurses / Gruppentrainingseinheiten / Seminaren

Kann eine Trainingseinheit (welche im Rahmen eines gebuchten Trainings / Multipass stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist) nicht wahrgenommen werden und wird nicht mindestens 48h vor Kursbeginn abgesagt, verfällt diese ersatzlos. Bei termingerechter Benachrichtigung, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

Ganztags -& Wochenendseminare müssen bis 8 Wochen vor Termin abgesagt werden ansonsten fallen folgende Stornogebühren an:

Absage bis 6 Wochen vor Termin = €30%; Absage bis 4 Wochen vor Termin = 50%, Absage weniger als 4 Wochen vor Termin = 100%

§ 13 Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch von dem AG/dem Hundeführer und natürlich auch von dem Hund abhängt.

§ 14 Telefonisches Erstgespräch

Der AG / Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen die ihm im telefonischen Erstgespräch gestellt werden, wahrheitsgemäß zu beantworten. Für den Termin des Telefonats gelten die in Punkt §12 enthaltenen Bedingungen.

VIP Gassiservice/ Hundebetreuung/ Hundetagesstätte

§ 15 Teilnahme am VIP Gassiservice & Hundetagesstätte

Der AG versichert, dass der Hund welcher am Gassiservice/Hundetagesstätte teilnimmt alle notwendigen Impfungen besitzt und kann dies ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachweisen, außerdem dass er eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt und der teilnehmende Hund regelmäßig entwurmt und von Ungeziefer befreit wird.
Vor der ersten Teilnahme, muss der Hund einen negativen Kottest über Parasiten vorweisen.

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am Gassiservice/Hundetagesstätte ausgeschlossen.

Verletzungen, Ansteckung mit Krankheiten und Ungezieferbefall sind ein normales Risiko in einer Hundegruppe oder beim Spazieren gehen in der freien Natur. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können dafür nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, welche der Hund im Rahmen des Gassiservice/Hundetagesstätte teilnehmenden oder außenstehenden Hunden/Gegenständen/Personen zufügt, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters auf oder der Hundehalter ist für diese Schäden haftbar. Nur bei grober Fahrlässigkeit kommt die Betriebshaftpflicht des Unternehmens für Forderungen auf.

Im VIP Gassiservice muss die Steuermarke immer am Halsband oder Geschirr des Hundes befestigt sein. Ist dies nicht der Fall und die AusbilderInnen/BetreuerInnen werden vom Ordnungsamt/Polizei kontrolliert, werden alle anfallenden Kosten vom AG/Hundehalter getragen.

§ 16 Kündigung, Ausfall Hundetagesstätte

Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Vereinbarungen zu Abholung & Rückbringen, Informationspflicht (z.B. über Krankheiten, spezielle Bedürfnisse usw.) nicht einhält. Im Übrigen kann der Vertrag von den AusbilderInnen/BetreuerInnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Gassieinheiten/Hutatage, teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Monatspauschalen werden jeden Monat in gleicher Höhe fällig. Bei Abschluss gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Im Anschluss verlängert sich die Laufzeit um jeweils einen Monat. Kündigung muss mind. sechs Wochen im Voraus erfolgen (wenn ein Hund von der Warteliste nachrücken kann, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen). In der Pauschale ist Ausfall durch Krankheit/Urlaub mit einberechnet (sowohl seitens der AusbilderInnen/BetreuerInnen als auch seitens des AG/ Hundeführers). Bei Urlaub, Läufigkeit oder Krankheit erfolgt KEINE Erstattung. Ausnahmen gelten bei durch den Tierarzt bestätigte Krankheit, die ein Aussetzen des Hundes von mehr als 6 Wochen zur Folge hat, Umzug außerhalb des Einzugsgebietes (dies ist mit einer neuen Meldebescheinigung nachzuweisen) und einer 2. Läufigkeit im Kalenderjahr bei unkastrierten Hündinnen. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift der ausgefallenen Tage zur zusätzlichen Nutzung im Gassiservice/Huta/Gruppentraining in den folgenden drei Monaten.

Der Hol -& Bringdienst in der Hundetagesstätte muss zusätzlich gebucht werden. Diese Termine müssen bis mind. 14 Tage im Voraus abgesagt werden, falls der Service nicht benötigt wird. Ansonsten werden 50% des Abhol -und Zurückbringpreises fällig.

Ein Aussetzen der Monatspauschalen ist für max. einen Monat möglich. Wenn ein längerer Zeitraum gewünscht ist, muss der Vertrag gekündigt werden. Ansonsten wird nach einem Monat der vereinbarte Betrag wieder normal fällig (bei Monatspauschalen schließt sich automatisch die restliche Laufzeit an die Pause an, jedoch mindestens ein Kalendermonat der ursprünglich vereinbarten Betreuungstage).

Bei Krankheit oder Abwesenheit der AusbilderInnen/BetreuerInnen, wird der schon gezahlte Betrag mit weiteren in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

§ 17 Kündigung, Ausfall VIP Gassiservice

Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Vereinbarungen zu Abholung & Rückbringen, Informationspflicht (z.B. über Krankheiten, spezielle Bedürfnisse usw.) nicht einhält. Im Übrigen kann der Vertrag von den AusbilderInnen/BetreuerInnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Gassieinheiten, teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Die VIP Gassirunden werden tageweise gebucht und müssen bis mind. 14 Tage im Voraus angesagt werden und gelten dann verbindlich. Bei Absage bis 7 Tage im Voraus werden 50% der Gebühr fällig. Bei späterer Absage wird der gesamte Betrag berechnet.

Im Falle von Krankheit oder Läufigkeit eines Hundes ist dies so früh wie möglich mitzuteilen. Die dadurch ausfallenden Tage werden in Rechnung gestellt, können aber als Guthaben im Gruppentraining oder VIP Gassiservice innerhalb von drei Monaten genutzt werden.

Bei Krankheit oder Abwesenheit der AusbilderInnen/BetreuerInnen, wird der schon gezahlte Betrag mit weiteren in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

§ 18 Urlaubsbetreuung

Während der Urlaubsbetreuung gelten dieselben Haftungsbedingungen wie bei/m Gassiservice/Hundetragesstätte. Für Schäden, welche der Hund des Kunden, dem Hund des Betreuers oder dessen Habseligkeiten (Auto & Whg des Betreuers) verursacht, haften ausschließlich die Hundebesitzer.

Die verbindliche Buchung kommt durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zustande, ebenfalls ist eine Zusage per E-mail bindend. Urlaubsbetreuung kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung bis eine Woche vor Betreungsantritt werden 50% des vereinbarten Betrages fällig. Spätere Stornierungen werden mit 100% des vereinbarten Betrages berechnet.

Für die Urlaubsbetreuung muss der Hund Parasiten -und Ungezieferfrei, gesund und regelmäßig geimpft sein. Dies muss ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden. Eine steuerliche Anmeldung des Hundes ist ebenfalls erforderlich.

Sollte der Hund während der Betreuungszeit erkranken oder verletzt werden und der Hundehalter ist nicht telefonisch erreichbar sein, willigt er durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ein, dass der Betreuer einen Tierarzt seiner Wahl konsultiert und die Kosten des Tierarztbesuchs vom Hundehalter getragen werden.

Sollte während der Betreuungszeit Umstände eintreten, die einen höheren Aufwand erfordern (z.B. Hündin wird läufig, Unsauberkeit, Medikamentengabe...) werden weitere Kosten fällig. Diese können bis €15/Tag Extra Kosten betragen. Die Betreuerin verpflichtet sich, dem Hundehalter sofort bescheid zu geben, sollte ein solcher Fall eintreten. Der Hundehalter kann in diesem Fall, den Hund nach Absprache auch vor Ende der Betreuungszeit abholen und bekommt den überschüssigen Betrag erstattet.

alte AGBs (15.01.2022 bis 31.12.2022)

Allgemeines

 

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

 

Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung oder Betreuung eines Hundes durch die AusbilderInnen/BetreuerInnen und den AG / Hundeführer oder dem Gassiservice & Hundetagesstätte und Seminaren durch die Ausbilderin oder Gastreferenten kommt der Vertrag verbindlich zustande.

Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch das ausmachen eines Termins per Telefon oder die Zusage per E-mail  zustande. Bei Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage (siehe §6) wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.

Wird ein Einzeltrainingspaket gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, bei nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten. Sollte der AG/Hundeführer während der Laufzeit des Paketes umziehen, können weitere Kosten für längere Anfahrten hinzu kommen. 

Die 14 tätige Widerrufsfrist erlischt, wenn die gebuchte Dienstleistung in unter 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung startet, also mit dem ersten Termin der gebuchten Dienstleistung.

 

§ 2 Bezahlung

 

Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. Ist die Zahlung nicht bis spätestens 48h vor dem vereinbarten Termin erfolgt, erlischt der Termin .

 

§ 3 Haftung der Ausbilderin und des AG / des Hundeführers

 

Die Ausbilderin und alle MitarbeiterInnen des Unternehmens haften nur für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen haften nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Auftraggeber (AG) / den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen haften nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der AG / der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt den Ausbilder  von jeglichen Ansprüchen Dritter, im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs/Einzeltraining oder Betreuungsform frei.

 

§ 4 Mitwirkungspflicht

 

Der AG / der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Ausbilder (Trainer) zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der AG / der Hundeführer an die Anweisungen des Trainers  hält

 

§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

Hundetraining (Kurse, Seminare, Einzeltraining)

 

§ 6 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch AG / Hundeführer

 

Bei vorzeitig, vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an den vereinbarten Trainingseinheiten durch den AG / Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der der AG / Hundeführer den Kurs aufgrund eines Umstandes abbricht, den er nicht zu vertreten hat. (z.Bsp Krankheit, hier Nachweise erforderlich)

 

§ 7 Teilnahmeausschluss

 

Läufige Hündinnen sind - außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit den AusbilderInnen/BetreuerInnen - von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen und dem Gassiservice/Hundetagesstätte ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.

 

§ 8 Termine

 

Die konkreten Gruppentrainingstermine werden mit einem zeitlichen Vorlauf von jeweils mindestens einer Woche im Internet unter „www.langeleine-hundetraining.de“ oder in unserem Buchungssystem  “www.buchung.langeleine-hundetraining.de” bekannt gemacht oder sind telefonisch zu erfragen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Training verschoben werden.Die Benachrichtigung erfolgt und Absprache mit dem AG vorher, telefonisch oder per E-Mail und ist dann verbindlich. 

 

§9 Trainingsabos

 

Bei Buchung der Trainingsabos, verlängert sich die Laufzeit jeweils um die erstmals gebuchte Variante automatisch. Beim Abo Classic, darf der AG/Hundeführer einmal wöchentlich, beim Abo Premium zweimal wöchentlich und beim Abo Deluxe so oft teilnehmen wie gewünscht. Die Termine müssen jedoch IMMER selbständig im Buchungssystem eingetragen werden und sind dann verbindlich! Im Falle von Urlaub bzw Krankheit des AG/Hundeführers oder des Hundes verfallen die nicht wahrgenommenen Einheiten ersatzlos. Es ist jedoch möglich ohne Hund an den Gruppen teilzunehmen oder eine alternative Person zum Training mit dem angemeldeten Hund zu schicken.

Die Abos inkludieren bis zu 4 Wochen Ausfall des Gruppentrainings innerhalb von 12 Monaten von Seiten der Hundeschule. Es ist keine Erstattung möglich, da dies bei der Berechnung der Abos einberechnet wurde.

Die Trainingsabos müssen mit einem Vorlauf von mind. 4 Wochen gekündigt werden und können nur zum jeweiligen Monatsende der Mindestlaufzeit beendet werden.

 

§ 10 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten

 

Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Veranstaltung stört, sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt oder bei mehrfacher Zahlungsverweigerung. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von den AusbilderInnen/BetreuerInnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder, im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten, teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.

Bei Krankheit oder Abwesenheit der HundetrainerInnen, ist die Stunde zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

Bei Buchung eines Trainingsabos bestehen je nach Option, die Mindestlaufzeiten von einem, sechs bzw 12 Monaten. Die Kündigung muss mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus erfolgen und es kann immer nur zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Abos verlängern sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Pausieren eines Abos ist nach 3 Monaten für max. einen Monat möglich, danach schließt sich verbindlich mindestens ein weiterer Monat Laufzeit an oder die Abos mit sechs bzw. 12 Monaten Laufzeit verlängern sich um die verbleibende Zeit.

 

§ 11 Absage von Einzeltrainingsstunden

 

Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens bis 48h vor dem gebuchten Termin per Überweisung/PayPal bezahlt werden (Kto. 015288400; BLZ 12040000, Commerzbank).

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, sind die AusbilderInnen/BetreuerInnen mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der AG/ Hundeführer die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

 

§ 12 Absage von Trainingseinheiten eines Kurses / Gruppentrainingseinheiten / Seminaren

 

Kann eine Trainingseinheit (welche im Rahmen eines gebuchten Trainings / Multipass stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist)nicht wahrgenommen werden und wird nicht mindestens 48h vor Kursbeginn abgesagt, verfällt diese ersatzlos. Bei termingerechter Benachrichtigung, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

Ganztags -& Wochenendseminare müssen bis 8 Wochen vor Termin abgesagt werden ansonsten fallen folgende Stornogebühren an:

Absage bis 6 Wochen vor Termin = €30%; Absage bis 4 Wochen vor Termin = 50%, Absage weniger als 4 Wochen vor Termin = 100%

 

 

§ 13 Erfolgsgarantie

 

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch von dem AG/dem Hundeführer und natürlich auch von dem Hund abhängt.

 

§ 14 Telefonisches Erstgespräch

 

Der AG / Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen die ihm im telefonischen Erstgespräch gestellt werden, wahrheitsgemäß zu beantworten. Für den Termin des Telefonats gelten die in Punkt §12 enthaltenen Bedingungen.

 

Gassiservice/ Haustierbetreuung

 

§ 15 Teilnahme am Gassiservice & Hundetagesstätte

 

Der AG versichert, dass der Hund welcher am Gassiservice/Hundetagesstätte teilnimmt alle notwendigen Impfungen besitzt und kann dies ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachweisen, außerdem dass er eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt und der teilnehmende Hund regelmäßig entwurmt und von Ungeziefer befreit wird.
Vor der ersten Teilnahme, muss der Hund einen negativen Kottest über Parasiten vorweisen.

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am Gassiservice/Hundetagesstätte ausgeschlossen.

Verletzungen, Ansteckung mit Krankheiten und Ungezieferbefall sind ein normales Risiko in einer Hundegruppe / beim Spazieren gehen in der freien Natur. Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können dafür nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, welche der Hund im Rahmen des Gassiservice/Hundetagesstätte teilnehmenden oder außenstehenden Hunden/Gegenständen/Personen zufügt, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters auf oder der Hundehalter ist für diese Schäden haftbar. Nur bei grober Fahrlässigkeit kommt die Betriebshaftpflicht des Unternehmens für Forderungen auf.

Die Steuermarke muss immer am Halsband oder Geschirr des Hundes befestigt sein. Ist dies nicht der Fall und die AusbilderInnen/BetreuerInnen werden vom Ordnungsamt/Polizei kontrolliert, werden alle anfallenden Kosten vom AG/Hundehalter getragen.

 

§ 16 Kündigung, Ausfall des Gassiservice & Hundetagesstätte

 

Die AusbilderInnen/BetreuerInnen können den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Vereinbarungen zu Abholung & Rückbringen, Informationspflicht (z.B. über Krankheiten, spezielle Bedürfnisse usw.) nicht einhält. Im Übrigen kann der Vertrag von den AusbilderInnen/BetreuerInnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Gassieinheiten/Hutatage teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Bei tageweiser Abrechnung kann der AG / Hundeführer den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe eines Grundes kündigen. Bei Aussetzen der Teilnahme z.B. wegen Urlaub des AGs muss dies mindestens zwei Wochen vor dem ersten Aussetztag mitgeteilt werden, sonst kann keine Erstattung der Gebühr erfolgen. Dies gilt ebenfalls bei Krankheit oder Läufigkeit des Hundes. Die Erstattung erfolgt in Form von Gutschrift der ausgefallenen Tage zur späteren Nutzung innerhalb der nächsten 3 Monate im Gassiservice/Hundetragesstätte bzw Gruppentraining.

Monatspauschalen werden jeden Monat in gleicher Höhe fällig. Bei Abschluss gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Im Anschluss verlängert sich die Laufzeit um jeweils drei Monate. Kündigung muss bis vier Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit erfolgen. In der Pauschale sind 8 Wochen Ausfall im Kalenderjahr eingerechnet (sowohl seitens der AusbilderInnen/BetreuerInnen als auch seitens des AG/ Hundeführers). Bei Urlaub, Läufigkeit oder Krankheit erfolgt KEINE Erstattung. Ausnahmen gelten bei durch den Tierarzt bestätigte Krankheit, die ein Aussetzen des Hundes von mehr als 6 Wochen zur Folge hat, Umzug außerhalb des Einzugsgebietes (dies ist mit einer neuen Meldebescheinigung nachzuweisen) und einer 2. Läufigkeit im Kalenderjahr bei unkastrierten Hündinnen. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift der ausgefallenen Tage zur zusätzlichen Nutzung im Gassiservice/Huta/Gruppentraining in den folgenden drei Monaten.

Ein Aussetzen der Monatspauschalen ist für max. einen Monat möglich. Wenn ein längerer Zeitraum gewünscht ist, muss der Vertrag gekündigt werden. Ansonsten wird nach einem Monat der vereinbarte Betrag wieder normal fällig (bei Monatspauschalen schließt sich automatisch die restliche Laufzeit an die Pause an, bei tageweiser Abrechnung werden nach der Pause verbindlich nochmals 4 Wochen der ursprünglich vereinbarten Betreuungstage fällig). 

Bei Krankheit oder Abwesenheit der AusbilderInnen/BetreuerInnen, wird der schon gezahlte Betrag mit weiteren in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

 

§ 17 Urlaubsbetreuung

 

Während der Urlaubsbetreuung gelten dieselben Haftungsbedingungen wie bei/m Gassiservice/Hundetragesstätte. Für Schäden, welche der Hund des Kunden, dem Hund des Betreuers oder dessen Habseligkeiten(Auto & Whg des Betreuers) verursacht, haften ausschließlich die Hundebesitzer.

Die verbindliche Buchung kommt durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zustande, ebenfalls ist eine Zusage per E-mail bindend. Urlaubsbetreuung kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung bis eine Woche vor Betreungsantritt werden 50% des vereinbarten Betrages fällig. Spätere Stornierungen werden mit 100% des vereinbarten Betrages berechnet.

Für die Urlaubsbetreuung muss der Hund Parasiten -und Ungezieferfrei, gesund und regelmäßig geimpft sein. Dies muss ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden. Eine steuerliche Anmeldung des Hundes ist ebenfalls erforderlich.

Sollte der Hund während der Betreuungszeit erkranken oder verletzt werden und der Hundehalter ist nicht telefonisch erreichbar sein, willigt er durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ein, dass der Betreuer einen Tierarzt seiner Wahl konsultiert und die Kosten des Tierarztbesuchs vom Hundehalter getragen werden.

Sollte während der Betreuungszeit Umstände eintreten, die einen höheren Aufwand erfordern (z.B. Hündin wird läufig, Unsauberkeit, Medikamentengabe...) werden weitere Kosten fällig. Diese können bis €15/Tag Extra Kosten betragen. Die Betreuerin verpflichtet sich, dem Hundehalter sofort bescheid zu geben, sollte ein solcher Fall eintreten. Der Hundehalter kann in diesem Fall, den Hund nach Absprache auch vor Ende der Betreuungszeit abholen und bekommt den überschüssigen Betrag erstattet.

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